Belastungsgrenze
(Belehnungsgrenze)
Maximale Belastung landwirtschaftlicher Grundstücke mit Grundpfandrechten.
Die Belastungsgrenze entspricht dem um 35 % erhöhten landwirtschaftlichen Ertragswert (BG über das bäuerliche Bodenrecht, SR 211.412.11) und dem Ertragswert der nicht landwirtschaftlichen Teile. Nicht mitgezählt werden die Grundpfandrechte, die zur Sicherung von Darlehen dienen, die aufgrund des LwG bzw. der Strukturverbesserungsverordnung (SR 913.1) und der sozialen Begleitmassnahmenverordnung (SR 914.11) gewährt werden.
Einzelheiten zur Berechnung der Belastungsgrenze sind in der Anleitung für die Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswertes ersichtlich.