Buchhaltungsabschluss

(Jahresabschluss)

Darstellung von Buchhaltungsergebnissen, die am Ende einer Geschäftsperiode (in der Regel ein Jahr) aus Buchhaltungsaufzeichnungen (Buchhaltung) ermittelt worden sind.

Ein Buchhaltungsabschluss kann aus folgenden Elementen bestehen:

Buchhaltungsabschluss und Jahresabschluss werden oft synonym verwendet. Die Buchhaltungsperiode kann allerdings auch kürzer oder länger als ein Jahr sein (z.B. bei der Betriebsübernahme). In solchen Fällen ist der Begriff Jahresabschluss nicht zutreffend.

Das Obligationenrecht gibt die Grundsätze der Kaufmännischen Buchführung und Rechnungslegung vor (OR Art 957ff).
Keine Pflicht zur Buchführung besteht unter anderen für Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit weniger als 500 000 Franken Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr - sie müssen lediglich über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslage Buch führen. Diese Aufzeichnung muss aber auch die Grundsätze der ordnungsmässigen Buchführung sinngemäss einhalten.
Der Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung unterliegen:
1. Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die einen Umsatzerlös von mindestens 500 000 Franken im letzten Geschäftsjahr erzielt haben;
2. juristische Personen.

Die Rechnungslegung erfolgt im Geschäftsbericht (Art. 958, Abs. 2 und 3 OR). Dieser enthält die Jahresrechnung (Einzelabschluss), die sich aus der Bilanz, der Erfolgsrechnung und dem Anhang zusammensetzt.
Der Geschäftsbericht muss innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres erstellt und dem zuständigen Organ oder den zuständigen Personen zur Genehmigung vorgelegt werden.

Letzte Aktualisierung: 2021
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