Deckungsbeitrag

(Direct Costing)

Erwirtschafteter Überschuss eines Betriebszweiges zur Deckung der Gemeinkosten.

Der Deckungsbeitrag eines Betriebszweiges ergibt sich aus der Leistung abzüglich den Einzelkosten dieses Betriebszweiges.

Beim dargelegten Konzept handelt es sich um den Deckungsbeitrag auf der Basis von Einzelkosten (variable und fixe). Es ist ein Ansatz, der u.a. für die Behandlung der fixen Kosten Kosten Bedeutung aufweist. Fixe Einzelkosten, z.B. die Fixkosten des Kartoffelvollernters im Betriebszweig Kartoffelbau, sind zu berücksichtigen, während Gemeinkosten - bei dieser Betriebszweigabgrenzung u.a. die Fixkosten des eigenen Pfluges (wird auch in andern Betriebszweigen benötigt) - ausgeschlossen bleiben.

Im konkreten Anwendungsfall werden in der Landwirtschaft allerdings häufig nur variable Einzelkosten (unpräzise ausgedrückt: die variablen Kosten) berücksichtigt.

Ein anderes, in der Landwirtschaft weniger gebräuchliches Deckungsbeitragssystem, das Direct Costing, basiert auf der Zuweisung aller variablen Kosten. Neben variablen Einzelkosten (z.B. Saatgut) sind bei diesem Ansatz auch variable Gemeinkosten (z.B. Zins für gepachtetes Land) zu berücksichtigen. Der resultierende Deckungsbeitrag stellt dann den Überschuss zur Deckung der Fixkosten dar.

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