Einzelkosten

(Spezialkosten)

Kosten, die einem bestimmten Bezugsbereich schlüsselungsfrei zugeteilt werden können.

In der Landwirtschaft handelt es sich beim „bestimmten Bezugsbereich“ in der Regel um einen Betriebszweig oder ein Verfahren.

Komplementär zu den Einzelkosten fallen Gemeinkosten an. Dabei kann die Abgrenzung zwischen Einzel- und Gemeinkosten nie absolut, sondern immer nur relativ vorgenommen werden. Massgebend ist der Bezugsbereich. Am Beispiel des Kartoffelvollernters verdeutlicht, han­delt es sich bei den Fixkosten dieser Maschine, bezogen auf mehrere Kartoffelbau-Betriebszweige (getrennte Betriebszweige für Saatkartoffeln, Speisekartoffeln usw.) um Gemeinkosten; bezogen auf einen einzigen Betriebszweig „Kartoffelbau“ hingegen um Einzelkosten.

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