Tilgungsrate

(Investitions- und Tilgungsrate)

Kennwert zur Charakterisierung des jährlichen Tilgungsvermögens.

Gebräuchlich:
Eigenkapitalbildung
+ Gebäudeabschreibungen
= Tilgungsrate

In der Finanzierungsplanung von Investitionen, die mit Fremdkapital finanziert werden müssen, spielt die Einschätzung der zukünftig möglichen Tilgungsleistungen eine bedeutende Rolle. Dabei geht man davon aus, dass für Tilgungen in der Regel die Eigenkapitalbildung sowie ein Betrag in der Höhe der Gebäudeabschreibungen zur Verfügung stehen. Dies gilt nur, wenn mit der Investition eine Gebäudesanierung verbunden war oder mittelfristig keine Gebäudeinvestitionen nötig werden.

Bei dieser Grösse handelt es sich jedoch nur um einen Kennwert. Das tatsächliche Tilgungsvermögen ist neben der Eigenkapitalbildung von der Gesamtheit aller ausstehenden Investitionen, die inflationsbedingten Inventarhöherbewertungen eingeschlossen, und der Gesamtheit aller Abschreibungen abhängig. Da freigesetzte finanzielle Mittel nicht nur für Schuldentilgungen, sondern auch für Investitionen verwendet werden können, wird anstatt des Ausdruckes „Tilgungsrate“ auch der Ausdruck „Investitions- und Tilgungsrate“ verwendet.

Dieser Begriff wird nur noch selten gebraucht.

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