Strukturkosten

(Strukturkosten, eigene)

Strukturkosten sind normalerweise Gemeinkosten und lassen sich nicht schlüsselungsfrei entsprechenden Betriebszweigen zuordnen. Eingeschlossen werden konventionellerweise in der Kostenrechnung auch an sich zuteilbare Kosten (von Arbeiten durch Dritte, Spezialmaschinen usw.), die nicht im vergleichbaren Deckungsbeitrag enthalten sind.

Die Strukturkosten werden unterteilt in:

a. Fremde Strukturkosten

(* = ohne Abschreibungen) ·

  • Kosten Arbeiten durch Dritte, Maschinenmieten
  • Personalkosten
  • Kosten Geschäftsimmobilien Hauptaktivitäten (inklusiv Pachtzinsen; mit Eigenmiete für eigene Geschäftsimmobilien)*
  • Unterhalt, Reparaturen, Ersatz mobiler Sachanlagen*
  • Fahrzeug- und Transportkosten *
  • Sachversicherungen, Abgaben, Gebühren, Bewilligungen
  • Energie- und Entsorgungskosten
  • Verwaltungs- und Informatikkosten
  • Werbekosten und sonstige betriebliche Kosten
  • Abschreibungen im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit
  • Finanzkosten und -leistungen
  • Kosten Nebenbetrieb
  • Total wirkliche Kosten betriebliche Liegenschaften
  • Betriebsfremde, ausserordentliche, einmalige oder periodenfremde Kosten.

Die fremden Strukturkosten können zudem unterteilt werden in: ·

  • Strukturkosten 1 (Sachstrukturkosten) ·
  • Strukturkosten 2 (Personalkosten, Pachtzinse, Mietzinse, Finanzkosten und -leistungen).

b. Eigene (kalkulatorische) Strukturkosten

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