Rechnungsabgrenzungs­posten

Bilanzierungstechnik, die es erlaubt, losgelöst von Zahlungs- und Verrechnungsvorgängen, Aufwand oder Ertrag der richtigen Rechnungsperiode zuzuweisen.

Die aktive Rechnungsabgrenzung umfasst: ·

  • Vorausbezahlte Aufwendungen (Leistungsguthaben, z.B. eine schon bezahlte Versicherungsprämie für das nächste Rechnungsjahr) ·
  • Noch nicht erhaltene Erträge (Geldguthaben, z.B. Milch im Dezember geliefert, Milchgeld kommt im Januar, angefangene noch nicht abgerechnete Arbeiten). Hinweis: Noch nicht erhaltene Erträge, für die ein genauer Rechnungsbetrag vereinbart wurde, werden unter den Forderungen Kunden (Debitoren) erfasst.

Die passive Rechnungsabgrenzung umfasst: ·

  • Im voraus erhaltene Erträge (Leistungsschuld, z.B. Zahlung für eine verkaufte Kuh, die aber erst im Januar des nächsten Rechnungsjahres geliefert wird). ·
  • Noch nicht bezahlte Aufwendungen (Geldschuld, z.B. Besamung einer Kuh im Dezember, Rechnung kommt im Januar).

Hinweis: Noch nicht bezahlte Aufwendungen, für die eine Rechnung eingegangen ist, werden unter den Verbindlichkeiten Lieferanten (Kreditoren)  erfasst.

Letzte Aktualisierung: 2021
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