Kostenstellenrechnung

Aufteilung der Kosten auf organisatorisch, arbeits- und kostenmässig abgrenzbare Teile des Betriebes (Kostenstellen).

Die Kostenstellenrechnung beantwortet die Frage: Wo entstehen die Kosten?

Sie verfolgt einen doppelten Zweck.

  1. Als Vorbereitung der Vollkostenrechnung (Kostenträgerrechnung) werden die Gemeinkostenarten nach einem festgelegten Schlüssel auf die Kostenstellen aufgeteilt. Ein Zuschlag von Gemeinkosten auf einen Kostenträger erfolgt nur, wenn er die betreffende Kostenstelle auch beansprucht hat.
  2. Überwachung und Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Tätigkeit in den einzelnen Tätigkeits- und Verantwortungsbereichen.

Beispiele für Kostenstellen: Schweinestall, Angestellter A, Maschine.

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