Kostenträgerrechnung

Rechnungsverfahren, das die Kosten den betrieblichen Leistungen zuordnet.

Sie dient der Gegenüberstellung der Leistungen und Kosten eines Produktes oder von Teilbereichen des Betriebes. In der Landwirtschaft werden die Kostenträgerrechnungen (meist) nicht für die einzelnen Produkte (Milch, Fleisch usw.), sondern für die einzelnen Betriebszweige oder für Betriebszweiggruppen durchgeführt.

Man unterscheidet Teilkostenrechnungen und Vollkostenrechnungen.

Bei der Teilkostenrechnung werden nur die Einzelkosten (Kosten) den Kostenträgern zugeordnet.

Bei der Vollkostenrechnung werden sämtliche Kosten den Kostenträgern zugeordnet.

Haben Sie einen Fehler gefunden? Möchten Sie eine Anmerkung machen? Hier melden.