Freizeitbetrieb
(Hobbybetrieb)
Landwirtschaftlicher Betrieb, der vom Betriebsleitenden in der Freizeit neben einer vollen ausserbetrieblichen Beschäftigung betrieben wird und dessen Einkommen für die Betriebsleiterfamilie nicht relevant ist.
Neben dieser betriebswirtschaftlichen Abgrenzung kann der Freizeitbetrieb auch von der Berechtigung für den Bezug von Direktzahlungen her eingegrenzt werden. An Betriebe, deren Bewirtschaftung weniger als 0.20 Standardarbeitskräften (SAK) erfordern werden keine Direktzahlungen ausgerichtet. (Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft DZV, SR 910.13)