Kleinstbetrieb

Landwirtschaftsbetrieb unter einer Mindestnorm, welcher nicht durch die Betriebszählung erfasst wird.

Die Gesamtheit der erfassten Betriebe deckt zusammen mindestens 99 Prozent des Gesamtstandarddeckungsbeitrages der Landwirtschaft ab. Die Kleinstbetriebe entsprechen demzufolge maximal 1 Prozent des Gesamtstandarddeckungsbeitrages. Für schweizerische Verhältnisse gelten folgende Minimalnormen (Betriebs- und Landwirtschaftszählungen 1996, 2000, 2003) für die Erfassung eines Betriebes (Kleinstbetriebe erfüllen keine dieser Normen):

  • min. 1 ha landw. Nutzfläche
  • min. 30 Aren Spezialkulturen
  • min. 10 Aren Kulturen im geschützten Anbau
  • min. 8 Mutterschweine oder 80 Mastschweine oder -plätze
  • min. 300 Stück Geflügel.
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