Direktzahlungen
Beiträge der öffentlichen Hand an Bewirtschafter von bäuerlichen Betrieben zur Abgeltung gemeinwirtschaftlicher und spezieller ökologischer Leistungen.
Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen, die die Landwirtschaft nach Artikel 104 Bundesverfassung erbringen soll, werden mit jeweils einer spezifischen Direktzahlungsart gefördert. Die Stossrichtung der einzelnen Direktzahlungsinstrumente wird auch in der Bezeichnung des jeweiligen Beitragstyps wiedergegeben. Die folgende Abbildung zeigt das Konzept und den Aufbau des neuen Direktzahlungssystems.
Die Direktzahlungen, die Landwirten gewährt werden, sind im Landwirtschaftsgesetz und in der Direktzahlungsverordnung festgelegt.