Eigenmietwerte Geschäftslokalitäten
Theoretisch berechneter Wert, der der Miete oder dem Pachtzins entspricht, die bezahlt werden müssten, wenn der Bewirtschafter nicht Eigentümer der betroffenen Liegenschaft wäre.
Sofern eine Liegenschaftsrechnung (siehe „Erfolg betriebliche Liegenschaften“) abgespaltet und aus dem betrieblichen Ergebnis gebucht wird, empfiehlt es sich, eine Eigenmiete für Geschäftslokalitäten zu buchen, damit die betrieb-lichen Zwischenergebnisse (EBITDA, EBIT und EBT) - für deren Berechnung alle betrieblichen Aufwände, einschliesslich der Aufwände der Geschäftsimmobilien, erforderlich sind - aussagekräftig sind. Für einen Vergleich zwischen Eigentümer- und Pächterbetrieben ist auch die Buchung einer Eigenmiete notwendig.
Das Ertragskonto 7500 wird vorgeschlagen (Kontenrahmen KMU und KMU-Landwirtschaft), um diesen Eigenmietwerten Rechnung zu tragen. Gegenkonten sind jene der Kontengruppe 601 im übrigen betrieblichen Aufwand.
Es existieren unterschiedliche Vorschriften für die Praxisanwendung, die zu unterschiedlichen Resultaten führen kön-nen. Eine Berechnungsmethode wird insbesondere von treuland (Treuhandverband Landwirtschaft Schweiz) vorge-schlagen. Die Berechnung des zulässigen Pachtzinses welchem der Ertragswert zugrunde liegt) könnte auch als Referenz verwendet werden.
Der Wert der Grundstücke oder Teilen von Gebäuden, die für Nebentätigkeiten verwendet werden, an Dritte vermietet oder privat genutzt werden (eigene Wohnung) darf nicht einbezogen werden.