Betriebsform

Bestimmte Kombination von Betriebszweigen des Pflanzenbaus und der Tierhaltung.

Die Zuordnung zu Betriebsformen erfolgt aufgrund der Bedeutung einzelner Betriebszweige oder Betriebszweiggruppen und kann nach physischen oder monetären Grös­sen erfolgen.

Betriebstyp kann als Synonym zu Betriebsform verwendet werden oder weitere Kriterien wie Betriebsgrösse, Region usw. berücksichtigen.

Die FAT-Typologie grenzt die Betriebstypen anhand von physischen Kriterien ab (Flächen, Tierbestände und deren Verhältnisse), während die EU-Typologie zur Ermittlung der sogenannten betriebswirtschaftlichen Ausrichtung monetäre Kriterien (Standarddeckungsbeiträge) benutzt. Das Bundesamt für Statistik verwendet letztere zur Darstellung der Ergebnisse der Eidg. Betriebszählung.

Die Landwirtschaftliche Begriffsverordnung (SR 910.91) nennt als Betriebsformen den Hirtenbetrieb, den Gemeinschaftsweidebetrieb und den Sömmerungsbetrieb.

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