Arbeitsverdienst
Vom landwirtschaftlichen Unternehmen erwirtschafteter Jahresüberschuss , welcher als Entschädigung für die auf dem Betrieb geleistete Arbeit von nicht entlöhnten familieneigenen Beschäftigten zur Verfügung steht.
Der Arbeitsverdienst ergibt sich nach Abzug eines Zinsanspruches für das anteilig im Betrieb investierte Eigenkapital vom Unternehmensgewinn.