Beschäftigte

(Arbeitskraft)

Personen, die dem Betrieb ungeachtet ihrer Leistungsfähigkeit für die Verrichtung von Arbeit zur Verfügung stehen.

Die Beschäftigten eines Betriebes können u.a. wie folgt gruppiert werden.

  • Nach der Entlöhnung (Lohn):
    Entlöhnte Beschäftigte / Nicht entlöhnte Beschäftigte

In bäuerlichen Familienbetrieben  sind die entlöhnten Beschäftigten häufig mit den familienfremden Beschäftigten identisch. Familieneigene Beschäftigte können zu den entlöhnten zählen, wenn sie vom Betrieb ein normales Gehalt beziehen. In der Buchhaltung werden sie dann als Angestellte ausgewiesen, während mit Familienarbeitskräften nur die nicht entlöhnten, meistens familieneigenen Beschäftigten gemeint sind.

  • Nach dem Anteil der Arbeitszeit auf dem Betrieb: Vollzeit-Beschäftigte (75 % und mehr) / Teilzeit-Beschäftigte (unter 75 %)
  • Nach der Familienzugehörigkeit: Familieneigene Beschäftigte / Familienfremde Beschäftigte.

Wird die Leistungsfähigkeit des einzelnen Beschäftigten in Betracht gezogen, so wird die Arbeitsleistung in Arbeitskrafteinheiten (AK) ausgedrückt.

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