Tischrecht
(Naturallieferungen, Recht auf)
Vertragliche Abmachung über die Verpflegung am Familientisch.
Das Tischrecht der Eltern war früher in Verbindung mit der Hofübergabe ein verbreitet eingeräumtes Recht.
Heutzutage ist die Bedeutung dieses Rechtes rückläufig, weil die verschiedenen Generationen, bedingt durch die gewandelten Lebensgewohnheiten und gefördert durch die soziale Altersvorsorge, nicht selten getrennte Haushalte führen. Im Hofübergabevertrag sind daher häufig nur noch abgeschwächte Formen, wie zum Beispiel das Recht auf Naturallieferungen vorgesehen. Bezüglich finanzieller Gesichtspunkte s. Wohnrecht.