Haushalt

Wohn- und Verbrauchsgemeinschaft zur Befriedigung der menschlichen Konsumbedürfnisse der bäuerlichen Familie.

Der Haushalt findet mit dem Privatverbrauch Eingang in die Buchhaltung des landwirtschaftlichen Unternehmens. Zum Haushalt gehört auch die Verpflegung, wobei jedoch der Aufwand, der durch Angestellte und Kostgänger verursacht wird, nicht im Privatverbrauch erscheint, sondern dem landwirtschaftlichen Betrieb Betrieb oder dem ausserlandwirtschaftlichen (Neben-) Betrieb­ belastet wird.

Diese Begriffsauffassung ist für das landwirtschaftliche Rechnungswesen gültig. In einem weiteren Sinn sind alle Wirtschaftseinheiten Haushalte, in denen vorwiegend Entscheide über die Beschaffung und Verwendung von Gütern zur unmittelbaren Bedürfnisbefriedigung getroffen werden. Es ist dann zwischen öffentlichen und privaten Haushalten zu unterscheiden.

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