Wohnrecht

Befugnis, in einem Gebäude oder in einem Gebäudeteil Wohnung zu nehmen (ZGB, Art. 776).

Häufig wird den Eltern ein Wohnrecht bei der Hofübergabe eingeräumt, wobei dann der mutmassliche Aufwand diskontiert und am Übernahmepreis für den landwirtschaftlichen Betrieb angerechnet wird (Finanzierung).

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