Die Parlamentarische Initiative Pa. Iv. 19.475 zielt darauf ab, die Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bis 2027 um 50 % zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen sind verschiedene Massnahmen vorgesehen:
- Mitteilungspflicht für Biozidprodukte (ChemG)
- Überprüfung der Zulassung von Pflanzenschutzmittel wenn ein bestimmter Grenzwert im Grundwasser überschritten wird (GSchG)
- Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (LwG)
- Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittel (LwG)
Mit diesen Gesetzesanpassungen werden Massnahmen aus dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel aufgegriffen, die dazu beitragen sollen, den angestreben Absenkpfad zu erreichen.
Der Bundesrat hat am 13. April 2022 das erste Verordnungspaket für sauberes Trinkwasser und eine nachhaltigere Landwirtschaft verabschiedet. Dieses Verordnungspaket sieht verschiedene Massnahmen vor:
- Verbot von Wirkstoffen mit erhöhtem Risikopotential im ÖLN
- Massnahmen zur Verhinderung von Abdrift und Abschwemmung im ÖLN
- Obligatorischer Spülwassertank und automatische Innenreinigung für Spritzgeräte grösser 400 l Inhalt
- Verschiedene PSM-Verzichtsprogramme im Rahmen von Produktionssystembeiträgen
- Einführung der Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe im Rahmen des Projekts digiFLUX. Die Plattform wird ab 2025 schrittweise eingeführt.
- Unterstützung für die Anschaffung von Spritzgeräten mit präziser Applikationstechnik (Fortführung des Ressourceneffizienzbeitrags bis Ende 2024)
Darüber hinaus, sieht das Landwirtschaftsgesetz vor, dass Branchenorganisationen eigene Massnahmen ergreifen können, um die Ziele des Absenkpfads zu erreichen. Sie können zu diesem Zweck Zielvereinbarungen mit dem Bund abschliessen und erstatten dem Bund regelmässig Bericht. Mittlerweile haben einige Branchenorganisationen diesen Auftrag angenommen und branchenspezifische Massnahmen entwickelt:
- Schweizer Obstverband (SOV): «Nachhaltigkeit Früchte»
- Schweizerischer Verband der Zuckerrübenpflanzer (SVZ)
Eine weitere Massnahme zum Schutz Trinkwassers sieht vor, dass die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln überprüft und gegebenenfalls entzogen wird, wenn der Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter in Gewässern zur Trinkwassernutzung wiederholt und verbreitet überschritten wird (GSchG).
Expertenschätzungen zufolge gehen die Einträge in Oberflächengewässer zu 40 % auf Punktquellen (insbesondere nicht gewässerschutzkonforme Waschplätze), 22 % auf Abschwemmung, 22 % auf Kurzschlüsse (z. B. Schächte, entwässerte Strassen) 11 % auf Drainagen und 5 % auf Drift zurück (s. Agroscope-Bericht «Nationale Risikoindikatoren für Pflanzenschutzmittel»). Die Anwendungsauflagen sollten daher beachtet und Einträge vermieden werden.
Weiterführende Informationen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und der Vermeidung von Abschwemmung und Abdrift finden Sie hier: