Vergleichseinkommen

(Vergleichslohn)

Mass für die im sekundären und tertiären Wirtschaftssektor ausbezahlten Löhne, welche zur Analyse der wirtschaftlichen Situation dem Arbeitsverdienst der Referenzbetriebe gegenübergestellt werden.

Das Vergleichseinkommen wird aufgrund der vom Bundesamt für Statis-tik alle zwei Jahre durchgeführten Lohnstrukturerhebung sowie aufgrund der Entwicklung des Lohnindexes bestimmt.

Quelle: Nachhaltigkeitsverordnung (SR 919.118)

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