Nebenerwerbsbetrieb
Der Betriebsleiter erzielt einen grossen Teil seines Erwerbseinkommens ausserhalb des landwirtschaftlichen Betriebes.
Als Hauptberuf gilt jene Erwerbstätigkeit, die den grösseren Teil der jährlichen Arbeitszeit des Betriebsleiters beansprucht. In der Regel ist dies die ausserlandwirtschaftliche Tätigkeit.
Im Rahmen der öffentlichen Statistik (Agrarstrukturerhebungen und Betriebszählungen) werden die erfassten Betriebe, die die Bedingungen für einen Hauptbetrieb nicht erfüllen, als Nebenerwerbsbetriebe betrachtet.
Darüber hinaus gibt es sehr kleine landwirtschaftliche Einheiten (Kleinstbetriebe), die unter die Mindeststandards für die Statistik der Agrarstrukturen fallen.