Jahresarbeitseinheit (JAE)
Voll leistungsfähige Person, welche mindestens 280 Arbeitstage pro Jahr auf dem Betrieb arbeitet (Nachhaltigkeitsverordnung, SR 919.118).
Pro Person kann maximal eine JAE angerechnet werden. Teilzeitlich in der Landwirtschaft beschäftigte Personen werden auf der Basis von 280 Normalarbeitstagen anteilsmässig umgerechnet.
In der Praxis ist der Arbeitstag zur Definition der Jahresarbeitseinheit (JAE) genormt. Ein Normalarbeitstag (NAT) entspricht 10 Arbeitsstunden einer voll leistungsfähigen Person. Daher entspricht 1 JAE 2800 Arbeitsstunden. Arbeitstage von Jugendlichen oder von nicht voll leistungsfähigen Personen (z.B. IV- oder AHV-Rentenbezüger und -bezügerinnen) werden umgerechnet. Der Effizienzfaktor für 16-Jährige liegt bei 0,8 und für 17-Jährige bei 0,9. Bei Personen mit IV- oder AHV-Renten wird der Leistungsfaktor in einem Range zwischen 0.1 und 1.0 geschätzt.
Beispiele:
- Person 1: 300 Normalarbeitstage einer Person pro Jahr entsprechen 1,0 JAE.
- Person 2: 280 Normalarbeitstage einer Person pro Jahr entsprechen 1,0 JAE.
- Person 3: 140 Normalarbeitstage einer Person pro Jahr entsprechen 0,5 JAE.
- Person 4: 280 Normalarbeitstage pro Jahr einer lernenden Person im Alter von 16 entsprechen 0,8 JAE.
Folgende Untergruppen lassen sich unterscheiden.
- Familien-JAE (FJAE): Nicht entlöhnte Beschäftigte (meistens Familienmitglieder)
- Angestellten-JAE (AJAE): Entlöhnte Beschäftigte