Ertragswert, landwirtschaftlicher

Kapital, das mit dem Ertrag eines landwirtschaftlichen Gewerbes oder Grundstücks bei landesüblicher Bewirtschaftung zum durchschnittlichen Zinssatz für erste Hypotheken verzinst werden kann. Für die Feststellung des Ertrags und des Zinssatzes ist auf das Mittel mehrerer Jahre (Bemessungsperiode) abzustellen.  (BGBB, SR 211.412.11).

Der Ertragswert landwirtschaftlicher Liegenschaften wird indirekt aufgrund der Anleitung für die Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswertes (Anhang I zur Verordnung über das bäuerliche Bodenrecht, VBB, SR 211.412.110) geschätzt.

Letzte Aktualisierung: 2023