Betriebshilfedarlehen

Zinslose staatliche Darlehen zugunsten notleidender oder unterstützungswürdiger Bewirtschafter gemäss Landwirtschaftsgesetz (SR 910.1) und sozialer Begleitmassnahmenverordnung (SR 914.11.)

Die an mehrere Voraussetzungen geknüpfte Gewährung eines zinslosen Darlehens soll eine unverschuldete finanzielle Bedrängnis beheben oder in Form einer Umschuldung bestehende verzinsliche Darlehen ablösen.

Im Gegensatz zum Investitionskredit, der vorwiegend wirtschaftlichen Zielen dienen soll, handelt es sich beim Betriebshilfedarlehen um eine Sozialmassnahme.

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