Bewirtschafter
Natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die einen landwirtschaftlichen Betrieb auf eigene Rechnung und Gefahr führt.
Führen Ehe- und Konkubinatspartner getrennt mehrere Produktionsstätten, so gelten die Partner zusammen als ein Bewirtschafter (Landwirtschaftliche Begriffsverordnung, SR 910.91).