Bewirtschafter

Natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die einen landwirtschaftlichen Betrieb  auf eigene Rechnung und Gefahr führt.

Führen Ehe- und Konkubinatspartner getrennt mehrere Produktionsstätten, so gelten die Partner zusammen als ein Bewirtschafter (Landwirtschaftliche Begriffsverordnung, SR 910.91).

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