Absatzförderung

Unterstützung von nationalen und regionalen Massnahmen der Produzenten, der Verarbeiter und des Handels zur Förderung des Absatzes schweizerischer Landwirtschaftsprodukte im In- und Ausland (Landwirtschaftsgesetz, SR 910.1, Art. 12).

Der Bund kann gemeinsam durchgeführte Absatzförderungsmassnahmen mit Beiträgen unterstützen, wenn sie im gesamtwirtschaftlichen Interesse liegen. Dies gilt namentlich für Massnahmen in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Verkaufsförderung, Basiswerbung für die Landwirtschaft und Marktforschung (LID, 1998). Beispiel: Agro-Marketing Suisse (AMS). Verein zur Förderung des Absatzes von schweizerischen Landwirtschaftsprodukten.

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