Umlaufvermögen, nettomonetäres
Fonds, der auf der Aktivseite die flüssigen Mittel sowie die kurzfristigen Geldforderungen und auf der Passivseite die kurzfristigen Geldschulden umfasst.
Berechnung:
Flüssige Mittel
+ Kurzfristige Geldforderungen
- Kurzfristige Geldschulden
= Nettomonetäres Umlaufvermögen
Kurzfristige Geldforderungen sind u.a. leicht realisierbare Wertpapiere (Kassaeffekten), Forderungen und diejenigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten, die Geldguthaben entsprechen.
Kurzfristige Geldschulden sind u.a. Bankkonto mit negativem Saldo, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und diejenigen passiven Rechnungsabgrenzungsposten, die Geldverbindlichkeiten entsprechen.
Je nach Zweck kann es auch sinnvoll sein, alle Rechnungsabgrenzungsposten sowie das gesamte kurzfristige Fremdkapital einzuschliessen.
Dieser Begriff wird in der Literatur nicht immer so spezifisch verwendet.
Für die Unternehmen, die „einen Abschluss nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung erstellen müssen“ (Art. 962 OR), ist nach Swiss GAAP FER der Fonds „nettomonetäres Umlaufvermögen“ nicht zulässig, sondern nur die Fonds „flüssige Mittel“ und „netto-flüssige Mittel“ (siehe Mittelfussrechnung).