Investitionskredit

Zinslose staatliche Darlehen gemäss Landwirtschaftsgesetz (SR 910.1) und Strukturverbesserungsverordnung (SR 913.1).

Die Investitionskredite dienen der Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktions- und Betriebsgrundlagen. Sie können natürlichen und juristischen Personen zugesprochen werden.

Investitionskredite werden für einzelbetriebliche Massnahmen (Start­hilfe, Neu- und Umbau, Diversifizierung der Tätigkeit) pauschal und für gemeinschaftliche Massnahmen (Bodenverbesserungen, gemeinschaftliche Bauten und Einrichtungen, Aufbau bäuerlicher Selbsthilfeorganisationen) gewährt. Sie werden nach Möglichkeit grundpfandgesichert. Investitionskredite müssen innerhalb vorgeschriebener Fristen, im Maximum 20 Jahre, getilgt werden.

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