Arbeitskrafteinheit (AK)

Arbeitskapazität einer voll arbeitsfähigen männlichen oder weiblichen Person.

In der Betriebsplanung oft auch mit der Arbeitskapazität einer ganzjährig im Betrieb tätigen, voll leistungsfähigen Person gleichgesetzt (= AK-Jahr). Ältere oder jüngere aus irgenwelchen Gründen nicht voll leistungsfähige Beschäftigte sind entsprechend ihrer Arbeitskapazität lediglich mit Bruchteilen einer Arbeitskrafteinheit zu berücksichtigen. Artikel 5 der Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft nennt 280 Tage pro Jahr als Grundlage, und Agroscope schlägt vor, 10-Stunden-Tage zu zählen.

Lehrlinge, welche die Ausbildung auf dem Betrieb absolvieren, stehen diesem je nach Kanton 220 -240 Arbeitstage zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 2023
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