Betrieb, Unternehmen, Haushalt, Privat

Unternehmen und Betrieb

Häufig wird für Unternehmen synonym Unternehmung oder Betrieb verwendet, sowohl umgangssprachlich als auch in
Gesetzestexten sowie mitunter in der Fachliteratur.

Das Unternehmen ist die Handlungseinheit der Eigentümer zum Verfolgen privatwirtschaftlicher Ziele. Insofern ist ein Unternehmen eine selbstständig planende und entscheidende, wirtschaftlich und rechnerisch selbstständige Einheit, die Markt- und Kapitalrisiken (auf eigene Rechnung und Gefahr) übernimmt und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele einer oder mehrerer Betriebe bedient.

Der Betrieb ist eine örtliche, technische, wirtschaftliche und organisatorische Einheit zum Zwecke der Erstellung von Gütern und Dienstleistungen, charakterisiert durch einen räumlichen Zusammenhang und eine Organisation. Ein Betrieb ist immer dem Rechtsträger eines Unternehmens zugeordnet.

Der Unterschied von Betrieb und Unternehmen wird im Besonderen deutlich bei der Unterscheidung von Wirtschaftlichkeit und Rentabilität. Wirtschaftlichkeit drückt sich aus in dem geringstmöglichen Einsatz von Mitteln (Faktoreinsatzmenge), um eine bestimmte betriebliche Leistung zu erbringen: Effizienz wird definiert als Maximum betriebstechnischer und organisatorischer Rationalität. Entgegen dieser Input-Output-Relation des betrieblichen Prozesses ist Rentabilität das Verhältnis des Erfolgs zum eingesetzten Kapital des Unternehmens, also der Unternehmenserfolg als die Summe von betriebsfremdem und Betriebsertrag im Verhältnis zum eingesetzten Eigenkapital (Gutenberg).

Auch im Steuerrecht werden Betrieb, Unternehmen und Unternehmung teils synonym verwendet. Steuerrechtlich ist der betriebliche Leistungsprozess der Ansatzpunkt für die Besteuerung: Beschaffung betrieblicher Mittel, Erstellung betrieblicher Leistung, Ergebnis betrieblicher Leistung und Übertragung von Betriebsvermögen. Steuerschuldner ist hingegen das Unternehmen als Rechtsträger, zu dessen Zweck („Unternehmensgegenstand“) der Betrieb Leistung erstellt (Gabler Wirtschaftslexikon).

Es gibt spezifische Definitionen für die landwirtschaftlichen Betriebe und die landwirtschaftlichen Unternehmen die in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen definiert sind (Verordnungen zur landwirtschaftlichen Begriffsverordnung, über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft, Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht, etc.). Diese Definitionen sind nicht Teil dieser Publikation. Es wird mittels dynamischer Links auf die Definitionen in diesen offiziellen Quellen verwiesen.

Haushalt

Haushalte sind primär dadurch charakterisiert, dass sie konsumorientiert sind, d. h. vor allem Konsumgüter verbrauchen. Der Konsum von Gütern und Dienstleistungen – selbst geschaffene oder fremdbezogene – dient stets der Deckung des eigenen Bedarfs. Unternehmen lassen sich im Gegensatz zu Haushalten als produktionsorientierte Wirtschaftseinheiten umschreiben, die primär der Fremdbedarfsdeckung dienen (Thommen 2016).

Siehe auch, im Hauptteil dieser Publikation, die Definition des Begriffs als „Wohn- und Verbrauchsgemeinschaft“.

Das Unternehmen als System, und das Gesamtsystem Unternehmen bis Haushalt

Das Unternehmen als System

Das Unternehmen kann als ein offenes, dynamisches, komplexes, autonomes, marktgerichtetes produktives soziales System charakterisiert werden.

Das Unternehmen:

  • ist ein soziales System, in welchem Menschen als Individuen oder Gruppen tätig sind und das Verhalten des Unternehmens
    wesentlich beeinflussen,
  • als offenes System mit seiner Umwelt dauernd Austauschprozesse durchführt und ist durch vielfältige Beziehungen
    mit seiner Umwelt verbunden,
  • besteht aus vielen einzelnen Elementen, deren Kombination zu einem Ganzen ein sehr komplexes System von Strukturen und Abläufen ergibt.

Zwischen den Elementen eines Systems bestehen vielfältige und nicht ohne weiteres überschaubare Beziehungen und diese Elemente sind durch nicht-lineare und verzögerte Wechselwirkungen miteinander verknüpft (Rückkopplungen). Aus diesem Systemverhalten resultieren Ergebnisse, die man als emergent (durch Zusammenwirken mehrerer Faktoren unerwartet neu auftretend, entstehend) bezeichnet.

Das Wissen um die Eigenschaften von komplexen Systemen ist vor allem deshalb von grosser Bedeutung, weil damit aufgezeigt wird, dass sich Unternehmen nur beschränkt steuern lassen, dass aber trotzdem immer möglichst viele Faktoren – zum Beispiel bei einer Problemanalyse – oder unterschiedliche Ergebnisse bestimmter Massnahmen und Aktionen in Betracht gezogen werden müssen. Deshalb wird nicht nur für die Betriebswirtschaftslehre als Wissenschaft, sondern auch für die Praxis des Managements ein ganzheitliches und vernetztes Denken und Handeln gefordert (Thommen 2016).

Das Gesamtsystem Unternehmen bis Haushalt

In der Schweiz gehören die landwirtschaftlichen Unternehmen mehrheitlich zur Kategorie „Familienunternehmen“ (siehe dazu die Definition im Hauptteil dieser Publikation).

Laut Zellweger (2017) ist ein Familienunternehmen ein familiengeführtes Unternehmen mit der Vision, die Familienkontrolle über Generationen hinweg zu erhalten.

Zusätzlich sind es „Kleinunternehmen“. Bei diesen ist die Verbindung zu Familienmitgliedern besonders eng und exklusiv. Die Familienmitglieder investieren in das Unternehmen und wohnen auch auf dem Betriebsgelände. Um diese Realität und die sich daraus ergebenden praktischen Folgen zu berücksichtigen, ist es sinnvoll das System mit allen Komponenten „vom Unternehmen bis zum Haushalt“ zu betrachten (siehe Schema unten).

So sieht Schmitt (1990) den Familienunternehmen in der Landwirtschaft als organisatorische Einheit von Betrieb/Unternehmen und Haushalt, welche eine Kombination von landwirtschaftlicher und ausserlandwirtschaftlicher Erwerbstätigkeit erlaubt bzw. erfordert. Nur mit dieser Haushalttheorie ist erklärbar, warum aus betriebswirtschaftlicher Sicht als „suboptimal“ geltende Betriebsgrössen in Verbindung mit einer ausserbetrieblichen Verwendung der der Familie zur Verfügung stehenden Ressourcen zu einer optimalen Allokation dieser Faktoren beitragen können.

Im Jahr 2014 betrachtete Levallois das landwirtschaftliche Unternehmen als Ganzes oder als ein System „Unternehmen und Familie“. Ihm zufolge kann man das Funktionieren eines (landwirtschaftlichen) Unternehmens und die dort getroffenen Entscheidungen nicht verstehen, wenn man nicht gleichzeitig die Projekte der Familie der Betriebsleitenden und der Produktionseinheit als untrennbare Bestandteile dieses Funktionierens berücksichtigt.

Zudem: in den meisten landwirtschaftlichen Unternehmen gibt es keine klare Unterscheidung zwischen Unternehmen und Familie. Die gleiche Person (oder Familie oder Team) ist sowohl „Aktionär“, Mitarbeiter als auch Manager oder CEO des Unternehmens, wie in der folgenden Tabelle dargestellt (nach Levallois 2014).

Position im Unternehmen Mittleres oder grosses Industrie-
oder Handelsunternehmen
(juristische Person)
Kleineres oder mittleres landwirtschaftliches
Unternehmen (Familienunternehmen)
Kapitalgeber Aktionäre Betriebsleitende
Leitung CEO Betriebsleitende
Arbeitskräfte Angestellte Betriebsleitende

Aufteilung der Rollen im Landwirtschaftlichen Unternehmen (Quelle: nach Levallois, 2014).

Abgrenzungen und Zusammenhänge im Gesamtsystem Unternehmen bis Haushalt

Tableau Annexe 1 D V04

Die Pfeile sind einige Beispiele die die Interaktion bzw. die Flüsse zwischen den einzelnen Komponenten des Systems illustrieren. Zum Beispiel bezahlt das landwirtschaftliche Unternehmen einen Lohn an ein Familienmitglied, das wiederum ein Teil des gemeinsamen Haushaltes ist.

Das landwirtschaftliche Unternehmen und der Haushalt bilden eine Einheit. In vielen Fällen wird darum der gesamte Finanzverkehr über das Geschäftskonto abgewickelt und erst in der Buchhaltung zwischen Geschäfts- oder Privataufwand unterschieden. Eine landwirtschaftliche Buchhaltung bildet oft im Eigenkapital einen detaillierten Privatverbrauch ab, inkl. unselbstständige Tätigkeiten mit Lohnausweis. In der Landwirtschaft hat die Mehrheit der Unternehmen die Rechtsform des Einzelunternehmens oder der Personengesellschaft.

In diesem Fall werden einige der in diesem Kapitel „Das Gesamtsystem Unternehmen bis Haushalt“ genannten Flüsse zwischen dem Unternehmen und dem Haushalt nicht in der Erfolgsrechnung erfasst. Dies gilt insbesondere für die Vergütung der Arbeit von selbständigen Familienangehörigen. Hat das Unternehmen die Rechtsform einer juristischen Person, so zahlt das Unternehmen ein als Aufwand erfasstes Gehalt für sämtliche Mitarbeitenden, einschließlich des-r Betriebsleiters-in und der Familienangehörigen.

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