Die Bestimmungen der beiden Direktzahlungsprogramme zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit wurden angepasst. Die Verpflichtungsdauer für beide Programme wurde auf ein Jahr verkürzt und die Verpflichtung zur Anmeldung beider Programme tritt erst ab 1.1. 2024 in Kraft. Diese Anpassungen betreffen die Faktenblätter zum Ackerbau, Gemüsebau und zu den Dauerkulturen.