Zollkontingent
Die Importmenge, welche im Rahmen von internationalen Handelsabkommen zu einem bevorzugten Kontingentszollansatz eingeführt werden kann.
Beim Zollansatz handelt es sich um den Geldbetrag pro importierte Mengeneinheit (z.B. Fr./kg), der als Zoll abgeschöpft wird. Ausserhalb des Zollkontingentes kann ohne Mengenbegrenzung importiert werden, jedoch zu einem deutlich höheren Zollansatz.
Quellen: u.a. Landwirtschaftsgesetz (SR 910.1)