Standardarbeitskraft (SAK)

Einheit für die Erfassung des gesamtbetrieblichen Arbeitszeitbedarfs mit Hilfe standardisierter Faktoren für die einzelnen Betriebszweige gemäss der landwirtschaftlichen Begriffsverordnung (SR 910.91) sowie weiteren Verordnungen.

Mit den Standardarbeitskräften wird beispielsweise festgestellt, ob ein Betrieb für den Bezug von Direktzahlungen oder für einzelbetriebliche Investitionshilfen den erforderlichen Mindest-Arbeitszeitbe­darf erreicht. Die SAK-Ansätze für einzelne Betriebszweige bzw. Betriebszweiggruppen sind näherungsweise aus den Richtzahlen zum Arbeitsvoranschlag nach der Beziehung 1 SAK = 2600 AKh (Anpassung im Jahr 2016) abgeleitet, mit wesentlichen Vereinfachungen und Anpassungen aufgrund administrativer Anforderungen.

Letzte Aktualisierung: 2024
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