Schwellenpreis

Angestrebter Importpreis für einzelne Erzeugnisse oder Gruppen von Erzeugnissen, bestehend aus dem Preis franko Schweizergrenze und dem Zoll (Landwirtschaftsgesetz, SR 910.1).

Die Preise franko Schweizergrenze werden aufgrund von Börsennotierungen und repräsentativen Preis­informationen verschiedener Handelspartner ermittelt. Der Bundesrat legt den Schwellenpreis fest.

Das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement legt fest, wie weit die Summe von Zollansatz und Preis franko Schweizergrenze, unverzollt, vom Schwellenpreis abweichen darf, ohne dass der Zollansatz angepasst werden muss (Bandbreite).

Das Bundesamt für Landwirtschaft setzt den Zollansatz für Erzeugnisse so fest, dass der Importpreis innerhalb der Bandbreite liegt.

Quelle: Agrareinfuhrverordnung (SR 916.01)

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