Objektsteuer

Von den Eigentümern bestimmter Objekte erhobene Steuer.

Nicht das Steuersubjekt, sondern das Steuerobjekt ist Bezugsbasis für die Berechnung der Steuer. Ihre Höhe ist unabhängig vom übrigen Vermögen oder von Einkünften und Verpflichtungen des Eigentümers des Steuerobjektes.

Die wichtigste Objektsteuer ist die auf Grundeigentum erhobene Grundsteuer. Berechnungsbasis ist in der Regel der Steuerwert, unabhängig von eventuell auf den Liegenschaften lastenden Pfandrechten. Diese spielen erst bei der Vermögenssteuer eine Rolle. Objektsteuern auf Grundeigentum kennen einzelne Kantone. In weiteren Kantonen können die Gemeinden eine solche einführen.

Weitere Objektsteuern sind zum Beispiel Hundesteuern und Motorfahrzeugsteuern.

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