Nutzwert

Übernahmepreis des lebenden und toten Inventars bei der Übernahme eines landwirtschaftlichen Heimwesens aus einer Erbschaft (BGBB, SR 211.412.11).

Beim Nutzwert handelt es sich, wie beim Ertragswert, um einen Vorzugspreis. Bei Tieren ergibt er sich aus dem Mittelwert aus Verkehrswert und Schlachtwert. Bei Maschinen und Geräten entspricht der Nutzwert einem vorsichtig geschätzten Zeitwert. Bei alten Maschinen in gutem Zustand kann für die Schätzung auf die verbleibende Nutzungsdauer abgestellt werden. Für die Vorräte sind mässige Marktpreise einzusetzen.

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