Hecken

Grösstenteils geschlossene, wenige Meter breite Gehölzstreifen, die vorwiegend aus einheimischen und standortgerechten Stauden, Sträuchern und einzelnen Bäumen bestehen.

Sie haben einen vorgelagerten Krautsaum und sind Bestandteil der landwirtschaftlichen Nutzfläche.

Sie dürfen vom Kanton nicht als Wald ausgeschieden sein oder nicht gleichzeitig alle drei folgenden Höchstwerte überschreiten.

  1. Fläche mit Einschluss des Krautsaumes höchstens 800 m2
  2. Breite mit Einschluss des Krautsaumes höchstens 12 m
  3. Alter der Bestockung höchstens 20 Jahre.

Quelle: Landw. Begriffsverordnung (SR 910.91)

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