Beiträge für Strukturverbesserungen
Beiträge à fonds-perdu für Infrastrukturen und Landmanagement, Projekte zur regionalen Entwicklung (PRE) und für landwirtschaftliche Ökonomiegebäude (Strukturverbesserungsverordnung, SR 913.1).
Infrastrukturen und Landmanagement beinhalten Landumlegungen, Entwicklungsprozesse im ländlichen Raum (ELR), Erschliessungsanlagen, Massnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushaltes, zur Wiederherstellung nach Elementarereignissen sowie zur Aufwertung von Natur und Landschaft. Die Beitragssätze richten sich nach der Art der Massnahme und dem Standort (Zone).
Ein PRE umfasst aufeinander abgestimmte Massnahmen verschiedener Akteure. Das Kernziel dieser regionalen Zusammenarbeit ist die Schaffung von Wertschöpfung in der Landwirtschaft und die Inwertsetzung des Potenzials einer Region.
Beiträge an landwirtschaftliche Ökonomiegebäude können im Berg- und Hügelgebiet sowie im Sömmerungsgebiet gewährt werden. In Abhängigkeit von der Finanzkraft des Kantons und der Zonenzugehörigkeit sind maximale Pauschalbeiträge pro GVE, m3 usw. festgelegt.
Die Gewährung eines Bundesbeitrages setzt einen Kantonsbeitrag von mindestens 70-100 % des Bundesbeitrages voraus.
Ausser bei PRE werden im Talgebiet keine Bundesbeiträge an landwirtschaftliche Gebäude ausgerichtet. Im Talzone können landwirtschaftliche Ökonomiegebäude mit zinslosen Investitionskrediten finanziert werden.