Testbetrieb
Betrieb, dessen Buchhaltungsergebnisse bis 1998 für die Ermittlung der bäuerlichen Einkommensverhältnisse zum Zweck der agrarpolitischen Lagebeurteilung berücksichtigt wurden (Richtlinien für die Ermittlung und Beurteilung der bäuerlichen Einkommenslage vom 21. Juni 1982, aufgehoben).
Die Testbetriebe waren so auszuwählen, dass sie für die rationell geführten Betriebe möglichst repräsentativ waren, insbesondere hinsichtlich Standort, Produktionsbedingungen und Betriebsgrösse.
Dieser veraltete Begriff wurde 1999 durch den Begriff Referenzbetrieb abgelöst.