Verkaufsförderung

Massnahmen zur Steigerung des Umsatzes.

Je nach Markttyp und Zielgruppe(n) bzw. Marktsegmenten sind die Massnahmen auf den Handel, das Verkaufspersonal oder den Endnachfrager (Konsumenten, Produzenten usw.) ausgerichtet. Der Bund kann Finanzhilfen für die Verkaufsförderung, namentlich gemeinsame Marktauftritte, zugunsten der schweizerischen Landwirtschaftsprodukte gewähren.

Quellen: Gabler 1995, Landw. Absatzförderungsverordnung (SR 916.010)

Haben Sie einen Fehler gefunden? Möchten Sie eine Anmerkung machen? Hier melden.