Geschwistergemeinschaft

Gemeinsame Bewirtschaftung eines Betriebes durch zwei Personen der gleichen Generation (z.B. Gebrüder, Cousins).

In der Regel befindet sich der Betrieb im Mit- oder Gesamteigentum der Bewirtschafter. Agrarpolitisch gilt die Geschwistergemeinschaft (oder Geschwistergesellschaft) als ein Betrieb.

Letzte Aktualisierung: 2024
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