Pufferstreifen sind extensive Grün- oder Streueflächen. Sie dürfen nicht umgebrochen werden. Auf ihnen dürfen keine Dünger und Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. Einzelstockbehandlungen von Problemunkräutern dürfen durchgeführt werden, wenn eine mechanische Bekämpfung dieser Unkräuter mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist. Erlaubte Wirkstoffe siehe Herbizideinsatz in Biodiversitätsförderflächen.
Sie dürfen auf Pufferstreifen keine Siloballen, Kompost und Mist lagern. Sie können auf diesen Streifen vorübergehend Holz lagern, sofern das Holz unbehandelt ist. Auf BFF gilt ausserdem die Vorgabe, dass die Qualität nicht beeinträchtigt wird.