Mit einer geregelten Fruchtfolge tragen Landwirtschaftsbetriebe dazu bei, Schädlingen und Krankheiten vorzubeugen. Eine angepasste Fruchtfolge hilft ausserdem, Bodenschäden zu vermeiden und den Verlust von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln zu verringern.

Die ÖLN-Anforderungen zur Fruchtfolge

Alle ÖLN-Betriebe mit mehr als 3 ha offener Ackerfläche müssen entweder mindestens vier verschiedene Ackerkulturen mit maximalen Kulturanteilen anbauen (Variante 2) oder zwischen den einzelnen Kulturen bestimmte Anbaupausen (Variante 1) einhalten. Diese Pausen sind je nach Kultur unterschiedlich lang. Ein Betrieb muss sich für eine der beiden Fruchtfolgevarianten entscheiden und diese während mindestens fünf Anbaujahren beibehalten.

Falls Sie mehr als 3 ha offene Ackerfläche bewirtschaften, müssen Sie zwischen zwei Hauptkulturen folgende Anbaupausen einhalten (Jahr = 12 Monate).

Im Feldbau gilt diejenige Kultur als Hauptkultur, welche die Parzelle während der Vegetationszeit am längsten belegt.

Kultur Anbaupause
Getreide  
Zwischen zwei gleichen Getreidearten (ohne Hafer) 1 Jahr
Ausnahme: zwischen Hafer 3 Jahre
Wenn 3 Anbaujahre Getreide (ohne Hafer) hintereinander, dann 2 Jahre kein Getreide
Wenn 2 Anbaujahre Getreide (ohne Hafer) hintereinander, dann 1 Jahr kein Getreide

Hinweis: Sommer- und Winterformen der gleichen Getreideart gelten als eine Art. Weizen und Dinkel werden als gleiche Art betrachtet. Emmer und Einkorn werden als separate Arten betrachtet.

Mais  
Maiswiese mit mechanischer Regulierung des Graswuchses zwischen den Reihen, maximal 3 Anbaujahre hintereinander, dann 2 Jahre
Mais mit Untersaat, Mais als Mulch-, Streifenfrässaat oder Direktsaat nach Gründüngung, Zwischenfutter oder Grünland, maximal 2 Jahre hintereinander, dann 2 Jahre
Mais mit Untersaat, Mais als Mulch-, Streifenfrässaat oder Direktsaat nach Gründüngung, Zwischenfutter oder Grünland, während 1 Jahr angebaut, dann 1 Jahr
Mais (übrige Anbauformen) maximal 2 Anbaujahre hintereinander, dann 3 Jahre
Mais (übrige Anbauformen) nur während 1 Jahr angebaut, dann 1 – 2 Jahre (in 2 von 5 Jahren darf auf der gleichen Parzelle Mais stehen)
Rüben  
Zwischen Rüben 3 Jahre
Kartoffeln, Tabak (Nachtschattengewächse)  
Zwischen Kartoffeln (ohne Frühkartoffeln) 3 Jahre
Zwischen Frühkartoffeln 2 Jahre
Zwischen Kartoffeln als Hauptkultur und Frühkartoffeln (und umgekehrt) 2 Jahre
Zwischen Tabak, Sorte Burley 3 Jahre
Zwischen Tabak, Sorte Virgin 5 Jahre
Leguminosen  
Zwischen Soja 3 Jahre
Zwischen Ackerbohnen 3 Jahre
Zwischen Proteinerbsen 6 Jahre
Mischungen von Erbsen mit Getreide 6 Jahre
Sklerotiniaanfällige Kulturen  
Zwischen Raps 3 Jahre
Zwischen Sonnenblumen 3 Jahre
Zwischen Raps und Sonnenblumen 2 Jahre
Übrige Ackerkulturen
Zwischen zwei Hauptkulturen der gleichen Familie 2 Jahre
Freiland-Schnittblumen Es gibt keine Fruchtfolgeauflagen
Anzahl Kulturen

Betriebe mit mehr als 3 ha offener Ackerfläche müssen jährlich mindestens vier verschiedene Kulturen aufweisen.

Betriebe auf der Alpensüdseite müssen jährlich mindestens 3 Kulturen aufweisen.

Rotationsbrache, Buntbrache und Ackersaum gehören zur offenen Ackerfläche und werden auch als Kultur gezählt. Kunstwiesen können auch als Kultur gezählt werden. Eine Kunstwiese kann maximal 6 Jahre alt sein. Ab dem 7. Hauptnutzungsjahr wird die Kunstwiese Dauergrünland und kann nicht mehr gezählt werden.

Wenn eine Wiese umgebrochen und direkt neu angesät wird, oder wenn die Wiese in einem anderen Verfahren direkt neu angesät wird, handelt es sich um eine Wiesenerneuerung, welche nicht Gegenstand der Fruchtfolge ist. Dasselbe gilt für Dauerwiesen, die erneuert werden. Damit eine Kultur gezählt wird, muss sie mindestens 10 % der Ackerfläche (= offene Ackerfläche plus Kunstwiesen) bedecken.

Kulturen, die weniger als 10 % der Ackerfläche bedecken, werden zusammengerechnet. Ist diese Summe grösser als 10 % der Ackerfläche, ergibt das eine Kultur, ist die Summe
grösser als 20 %, ergibt das zwei Kulturen und ist die Summe grösser als 30%, ergibt das 3 Kulturen.

Kunstwiesen, die mehr als 10 % der Ackerfläche bedecken, werden als eine Kultur gezählt, bedecken sie mehr als 20 %, werden sie als zwei Kulturen gezählt und bedecken sie mehr als 30 %, werden sie als drei Kulturen gezählt. Gemüseschläge mit mehreren Arten von mindestens zwei Familien werden analog wie die Kunstwiesen gezählt.

Flächenanteile von Kulturen

Zusätzlich zur Mindestanzahl von 4 Kulturen dürfen Sie die maximalen Flächenanteile von Hauptkulturen an der Ackerfläche jährlich nicht überschreiten (siehe nachstehende Tabelle).

Im Feldbau gilt diejenige Kultur als Hauptkultur, welche die Parzelle während der Vegetationszeit am längsten belegt.

Hauptkultur Maximaler Flächenanteil pro Jahr
Getreide (ohne Mais und ohne Hafer) Total 66%
Weizen und Dinkel zusammen 50%
Hafer 25%
Mais  
Maiswiese mit mechanischer Regulierung des Graswuchses zwischen den Reihen 60 %
Mais mit Untersaat, Mais als Mulch-, Streifenfrässaat oder Direktsaat nach Gründüngung, Zwischenfutterbau oder Kunstwiese 40 %
Bei Betrieben mit gleichzeitig verschiedenen Maisanbauformen wird der maximale Anteil nach Fläche gewichtet errechnet.
Mais: Alpensüdseite, alle Anbauformen, bei Feldneigungen kleiner 3% 50%
Rüben  
Rüben 25%
Kartoffeln, Tabak (Nachtschattengewächse)
Kartoffeln als Hauptkultur 25%
Tabak 25%
Leguminosen  
Soja 25 %
Ackerbohnen 25 %
Proteinerbsen 15 %
Mischungen von Getreide und Erbsen 15 %
Sklerotiniaanfällige Kulturen  
Sonnenblumen 25 %
Raps 25 %
Raps und Sonnenblumen total 33%
Übrige Ackerkulturen  
Zwischen zwei Hauptkulturen der gleichen Familie 2 Jahre Anbaupause
Freiland-Schnittblumen Es gibt keine Fruchtfolgeauflagen
  • Bei Erdbeeren dürfen maximal drei aufeinanderfolgende Ernten auf der gleichen Parzelle erfolgen. Anschliessend ist eine Anbaupause von mindestens 3 Jahren einzuhalten (die Anbaupause beginnt nach abgeschlossener Ernte zu laufen).
  • Wenn die Anbaudauer weniger als drei Ernten beträgt, ist eine Anbaupause von mindestens 2 Jahren einzuhalten (die Anbaudauer beginnt bei der Pflanzung und endet bei der letzten abgeschlossenen Ernte).
  • Ebenfalls zulässig ist es, zwei Ernten durch eine Winter- respektive Zwischenkultur zu trennen, wenn die Zwischenkultur nicht aus Nachschattengewächsen, Hülsenfrüchten oder Phacelia besteht. Nach den maximal zwei Ernten ist eine Anbaupause von mindestens 2 Jahren einzuhalten.
  • In Härtefällen kann die zuständige kantonale Fachstelle eine Sonderbewilligung erteilen.
  • Betriebe, welche Probleme mit bodenbürtigen Krankheiten und Schädlingen aufweisen, müssen wesentlich längere Anbaupausen einhalten.