sehr kleine landwirtschaftliche Strukturen
landwirtschaftliche Einheiten unter einer Mindestnorm, welcher nicht durch die Betriebszählung erfasst wird.
Diese Restkategorie ist per Definition heterogen. Die landwirtschaftliche Tätigkeit folgt unterschiedlichen wirtschaftlichen oder sozialen Logiken. Beispiele hierfür sind:
- Sehr kleine Hühnerställe
- Eine kleine Anzahl von Bienenstöcken
- Pferdehalter ohne landwirtschaftliche Nutzfläche
- Nachbarschaftsgärten
Die Gesamtheit der erfassten Betriebe deckt zusammen mindestens 99 Prozent des Gesamtstandarddeckungsbeitrages der Landwirtschaft ab. Die sehr kleine landwirtschaftliche Strukturen entsprechen demzufolge maximal 1 Prozent des Gesamtstandarddeckungsbeitrages.
Diese kleinen Einheiten können dennoch gesetzlichen Verpflichtungen unterliegen, z. B. einer Registrierung für die Tierseuchenkontrolle.