Marktstützungsmassnahmen

Massnahmen (wie Beiträge, Zulagen, Grenzschutz und Absatzförderung) zur Förderung der inländischen Produktion.

Dazu gehören u.a.:

  • Beiträge zur Absatzförderung gemäss Art. 12 Landwirtschaftsgesetz (SR 910.1, LwG)
  • Zulagen zum Milchpreis für verkäste Milch gemäss Art. 38 LwG
  • Zulagen zum Milchpreis für die Fütterung ohne Silage gemäss Art. 39 LwG
  • Zulagen für Verkehrsmilch gemäss Art. 40 LwG
  • Beiträge an Massnahmen zur Entlastung des Fleischmarktes nach Art. 50 LwG
  • Beiträge für einzelne Kulturen gemäss Art. 54 LwG
  • Zulage für Getreide nach Art. 55 LwG
  • Massnahmen ergreifen zur Verwertung von Kernobst, Steinobst, Beeren und Erzeugnissen auf Fruchtbasis und von Trauben gemäss Art. 58 LwG
Letzte Aktualisierung: 2021
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