Besitz

Tatsächliche Gewalt über eine Sache (ZGB 919).

Es wird unterschieden zwischen selbstständigem Besitz (Eigentum) und unselbstständigem Besitz. Unselbstständige Besitzer sind Inhaber von beschränkten dinglichen Rechten wie zum Beispiel beschränkten Weg- oder Wasserrechten oder von persönlichen Rechten (Nutzniesser, Pächter, Mieter).

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