Liquidationsgewinn
Gewinn, der einer Differenz zwischen Verkaufspreis oder Verkehrswert und Buchwert entspricht.
Beim Liquidationsgewinn handelt es sich um stille Reserven, die bei der Realisation von Vermögenswerten zum Vorschein kommen. Ein Liquidationsgewinn entsteht auch bei der Überführung von Geschäftsvermögen ins Privatvermögen. Gewinne aus der Veräusserung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken werden beim Bund nur bis zur Höhe der Anlagekosten besteuert (Art. 18, Abs. 4, DBG).
Beim Liquidationsgewinn von landwirtschaftlichen Grundstücken wird die Differenz zwischen Buchwert und Anlagekosten in den Einkommensteuern erfasst.