Wertberichtigungen

Bilanzposten zur Korrektur der ausgewiesenen Aktiven bzw. der ausgewiesenen Passiven.

Zu hoch bewerteten Aktiven, z.B. Maschinenvermögen, das nicht um die Abschreibungen vermindert wurde, um den Neuwert in der Bilanz ausweisen zu können oder zu hoch ausgewiesenen Passiven stellt man Korrekturposten gegenüber.

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