Verwalterbetrieb

Betrieb, in welchem wesentliche Betriebsleiterfunktionen von einem Angestellten, dem Verwalter, ausgeübt werden.

Der Verwalter arbeitet auf dem Betrieb, bezieht einen Lohn und erhält eventuell eine Erfolgsbeteiligung. Der Besitzer oder Inhaber des Betriebes stellt das Kapital zur Verfügung, trägt den grössten Teil des Risikos und trifft die strategischen Entscheide. Gemäss Landwirtschaftlicher Begriffsverordnung (SR 910.91) gelten Verwalterbetriebe nicht als Betriebe und sind grundsätzlich vom Bezug der Direktzahlungen ausgeschlossen.

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